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Zum Jahreswechsel sind einige Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft getreten. Darunter sind auch Regeln zur Software-Updatepflicht von digitalen Produkten – diese Pflicht für Verkäufer kommt vielen Verbrauchern zugute. In der Theorie eine sehr gute Sache, es bleibt aber vor allem abzuwarten, für welchen Zeitraum ein Verbraucher (oder eine Verbraucherschutzzentrale) Updates einfordern kann.

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