PlatinTimes: Aktuelle Beiträge
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Verantwortlichkeiten in einem Bürgerwindpark
- „Unheilige Allianz“ zwischen Cyberkriminellen und Geheimdiensten
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- 91 Prozent der Firmen haben Lösegeld für Ransomware bezahlt
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- Millionen Repositories sind mit bösartigen Metadaten kompromittiert
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- Cyberkriminelle greifen LastPass-Nutzer an
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- GPT4All – KI ohne Internet nutzen
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- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
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- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
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- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
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- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
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- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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- Was sicherer Cloud-Migration oft im Wege steht
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- Kostenfalle Sovereign Cloud
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- Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol
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- Mehr Phishing durch KI
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- Cyberkriminelle können pfSense übernehmen
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- Sicherheitslücke bei Webex-Instanz der Bundeswehr geschlossen
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- Forschung identifiziert Afrika als Cyberkrieg-Testgelände
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- Angriff auf die Datenrückversicherung
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Verantwortlichkeiten in einem Bürgerwindpark
Da sich die konkrete Frage in der Rubrik Leseranfrage nicht beantworten lässt, sollen an dieser Stelle einige Grundlagen vermittelt werden, die als Handlungsvorgabe für die zu beachtenden Aspekte bei einer Pflichtenübertragung auf einen Betriebsführer dienen.
„Der Begriff Bürgerwindpark benennt Projekte zur Realisierung eines Windparks, bei denen der vor Ort lebenden Bevölkerung eine Beteiligung an dem Projekt angeboten wird. Ein Ziel dabei ist es, Menschen, die in der Nähe des Windparks wohnen, eine attraktive Geldanlage (und eine Kompensation für mögliche Einbußen an Lebensqualität) zu bieten.“, [1]. „Der Betrieb eines Bürgerwindparks setzt die Gründung einer Betreibergesellschaft voraus. Dabei hat die Wahl der Rechtsform jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand, die Mitspracherechte und die Haftung der Beteiligten. Die gängigsten Rechtsformen für Bürgerwindparks sind die Genossenschaft und die GmbH & Co.KG.“, [2].
Wie Genossenschaft und
GmbH haften
Bei einer Genossenschaft haftet grundsätzlich der jeweilige Gesellschafter nicht persönlich. Es wird nur mit dem Genossenschaftsvermögen gehaftet, wobei sich diese […]