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Zentraler Bestandteil des Kündigungsschutzrechts ist die Sozialauswahl. Grundgedanke ist, dass der Arbeitgeber bei betrieblich veranlasstem Personalabbau soziale Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht allein nach Produktivitätsgesichtspunkten entscheidet.Von FOCUS-Online-Experte Jürgen Westerath

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