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Nach dem Tod einer jungen Radfahrerin bei einem verbotenen Autorennen in Köln hat der Bundesgerichtshof (BGH) die beiden Raser härter bestraft. Das Landgericht Köln hatte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft verurteilt und die Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Der BGH hat die Bewährung nun aufgehoben.

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