PlatinTimes: Aktuelle Beiträge
- Bericht über Sicherheitsverletzung bei Dropbox Sign
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Iberogast – Nach Todesfall: Beipackzettel muss auf Leberschädigungen hinweisen
- Orientierungshilfe für datenschutzkonformen KI-Einsatz
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- Mit Netbird WireGuard-basierte VPN-Lösung selbst hosten
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Iberogast – Nach Todesfall: Beipackzettel muss auf Leberschädigungen hinweisen
- Gefahren durch Cyberangriffe wachsen 2023 weiter an
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Iberogast – Nach Todesfall: Beipackzettel muss auf Leberschädigungen hinweisen
- KI, Cyberangriffe und Desinformation
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Iberogast – Nach Todesfall: Beipackzettel muss auf Leberschädigungen hinweisen
- April-Update kann bei Windows für Probleme mit Active Directory führen
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- Notfallschrank mit Laptops für Kommunen nach Cyberangriffen
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- Schutz gegen Ransomware via SFTP oder Cloud-Sicherung
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- Veränderungen im Datenschutz bei Microsoft 365
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- „Unheilige Allianz“ zwischen Cyberkriminellen und Geheimdiensten
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- 91 Prozent der Firmen haben Lösegeld für Ransomware bezahlt
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- Millionen Repositories sind mit bösartigen Metadaten kompromittiert
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- Cyberkriminelle greifen LastPass-Nutzer an
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- GPT4All – KI ohne Internet nutzen
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- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
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- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
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- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
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- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
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- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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Iberogast – Nach Todesfall: Beipackzettel muss auf Leberschädigungen hinweisen
Der Pharmakonzern Bayer muss auf dem Beipackzettel für sein rezeptfreies Magenmittel Iberogast künftig auch vor sehr seltenen, aber schwerwiegenden Leberschäden warnen. Schuld daran ist das Schöllkraut.