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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Entschädigung von Fluggästen bei Verspätungen Grenzen gesetzt. Bei der für die Höhe einer Erstattung maßgeblichen Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen sei ausschließlich die Luftlinienentfernung ausschlaggebend, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag.

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