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Bundesgerichtshof urteilt – Eigentümer müssen bei einer Bad-Sanierung nicht den Lärmschutz verbessern
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Wenn jeder Schritt aus dem Bad der Wohnung im oberen Stockwerk zu hören ist, kann das nerven. Muss ein Wohnungseigentümer deshalb auch den Schallschutz verbessern, wenn er den Estrich erneuert? Nein, entschied der Bundesgerichtshof.