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Frage:
Gibt es eine Forderung, dass der Herdanschluss über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) abgesichert werden muss?
Antwort:
Eine grundsätzliche Forderung, dass fest angeschlossene elektrische Betriebsmittel/Verbrauchsmittel über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) angeschlossen werden müssen, gibt es in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) nicht.
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) können allgemein auch für fest angeschlossene Betriebsmittel/Verbrauchsmittel gefordert se
in TT-Systemen;
in feuergefährdeten Betriebsstätten;
in den Normen der Gruppe 7 von DIN VDE 0100 (VDE 0100) für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art.
In solchen Fällen ist der Bemessungsdifferenzstrom – je nach Anwendungsfall – in den jeweiligen Normen vorgegeben.
Sollte es sich bei der Versorgung der elektrischen Anlage des Anfragenden um ein TN-System handeln, dann wird für den Anschluss eines fest angeschlossenen elektrischen Betriebsmittels/Verbrauchsmittels eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) nicht gefordert – und damit auch nicht für einen Elektroherd, es sei denn der zweite oder dritte Aufzählungsstrich würde zutreffend sein, was kaum zu vermuten ist.
Autor: W. Hörmann
Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.