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Der Anwalt des im Fall der ermordeten Joggerin Carolin G. verurteilten Catalin C. hat Revision eingelegt. Das Landgericht Freiburg hatte am Freitag eine besondere Schwere der Schuld festgestellt und ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

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