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Nach einem Brandschaden ist es erstrangig für die Ermittlungsbehörden, und nachgelagert aber auch für die involvierten Versicherungen, von großem Interesse, die Ursache für den Brand festzustellen. Für die Ermittlungsbehörden geht es dabei in erster Linie um die Klärung der Frage, ob dem Brandereignis eine Straftat zugrunde liegt. Für die Versicherungen kommen zahlreiche zivilrechtliche Aspekte hinzu. Daher werden in der Regel Spezialisten mit der Untersuchung der Brandstelle beauftragt. Diese müssen zunächst anhand der Brandspurenlage und eventuell vorliegender Videos, Bilder oder Angaben zu den Feststellungen im frühen Brandverlauf den Brandentstehungsort möglichst kleinräumig eingrenzen und diesen im nächsten Zug hinsichtlich der potentiell infrage kommenden Zündquellen untersuchen. Dazu zählen zum Beispiel ein elektrotechnischer Defekt, thermische Einwirkungen auf brennbare oder glimmfähige Materialien, ein Blitzschlag, eine exotherme Reaktion, eine statische Auf- bzw. Entladung oder eine Brandstiftung. Allerdings lässt sich nicht in jedem Fall eine eindeutige Brandursache ermitteln. In einigen Fällen machen ein hoher Zerstörungsgrad oder die […]

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