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Diese Botschaft wird der Deutschen Telekom überhaupt nicht gefallen. Der Konzern hatte das Verwaltungsgericht Köln (VG) angerufen, um sich gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur in Bezug auf die Mobilfunk-Streaming-Option StreamOn zu wehren. Die Bundesnetzagentur kam schon vor einigen Monaten zu dem Ergebnis, dass die Option gegen geltendes Recht verstoße. Die Telekom wollte das nicht akzeptieren […]

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