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Auf die Konzerne Vodafone und Deutsche Telekom kommt möglicherweise ein Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung zu. Die Firmen hätten in zwei Fällen notwendige Handydaten von Tatverdächtigen nicht herausgegeben, obwohl Beschlüsse des Amtsgerichts vorgelegen hätten, sagte Oberstaatsanwalt Christopher Imig in Detmold.

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