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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Dublin-Abkommen bestätigt, wonach Schutzsuchende Anträge in dem Land stellen müssen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten. Dass Transitländer tausende Menschen durchgewunken hatten, erklärte der EuGH für nicht rechtens. So kommentiert die Presse.

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