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Ihre Ehe ist eine Lebens- und Schicksalsgemeinschaft. Sie ist auch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie bei Trennung und Scheidung allein für Ihre in der Ehe begründeten Schulden oder gar die Schulden Ihres Ehepartners haften. Sie haften allenfalls dann, wenn Sie sich vertraglich verpflichtet haben oder Ihr Ehepartner für die Familie Geschäfte des täglichen Lebensbedarfs getätigt hat. Auch eine Bürgschaft kann Ihre Haftung begründen. Wir erklären, was bei Trennung und Scheidung auf Sie zukommt.Von FOCUS-Online-Partner Christopher Prüfer

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