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Die Verurteilung eines sogenannten Reichsbürgers zu lebenslanger Haft wegen Mordes an einem bayerischen Polizisten ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe bestätigte, nahm die Staatsanwaltschaft ihren Revisionsantrag zurück. Die Revision des Angeklagten hatte der BGH bereits zuvor als unbegründet verworfen.

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