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Der Erbauer des sogenannten Pegida-Galgens für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihren früheren Vize Sigmar Gabriel (SPD) darf weiter keine Miniaturausgaben davon zum Verkaufanbieten. Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg gab am Freitag einer Unterlassungsklage des früheren Vizekanzlers und Außenministers statt.