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Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat das Koblenzer Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder vorläufig gekippt. Das entsprechende Verbot in der Badeordnung verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, entschied das Gericht nach Mitteilung vom Freitag in Koblenz in einem Eilverfahren.

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