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NGRS sind vorwiegend für den Einsatz in öffentlichen Gebäuden, wie Bildungseinrichtungen, Behörden, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen, konzipiert; nun wurde der Titel der ÜEA-Richtlinie geändert.
Einsatz von NGRS
NGRS können auch in nicht öffentlichen Gebäuden mit ähnlichem Risiko und Schutzbedürfnis zum Einsatz kommen. Die Aufgabe von NGRS ist es, im Fall eines Notfalls unkompliziert einen Notruf abzusetzen und schnell für Hilfe zu sorgen. So können im Falle eines Amoklaufs polizeilich Interventionskräfte direkt und zeitnah alarmiert und über eine Sprechverbindung kann eine erste Verifikation der Lage schnell und einfach durchgeführt werden. Aus diesem Grund wurde der Titel der bisherigen ÜEA-Richtlinie wie folgt entsprechend erweitert: „Bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie)“. Aufgrund der Erweiterung wird in der Richtlinie nun grundsätzlich anstatt dem Begriff „Überfall-/Einbruchmeldeanlagen (EMA/ÜMA)“ der allgemeine Begriff „Gefahrenmeldeanlagen (GMA)“ verwandt.
ÜEA-Provider
Neu seit dem Jahr 2017 ist zudem, dass es neben dem üblichen […]

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