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Scheidungskinder haben eigentlich seit 1. Januar Anspruch auf einen höheren Mindestunterhalt. Dennoch springt für viele nur genauso viel oder sogar weniger Geld heraus als bisher. FOCUS Online erklärt die Gründe und sagt, was sich beim Kindesunterhalt noch geändert hat.Von FOCUS-Online-Autor Thomas Müncher

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