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- Anwendungssicherheit ist ein blinder Fleck bei Führungskräften
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- 20 Jahre alte Lücke ermöglicht Angreifern das Auslesen von Daten
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- Anbieter dürfen keine unsicheren Kennwörter mehr zulassen
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- Überwachung vs. Datenschutz: Die Auswirkungen von Abschnitt 702
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- Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Fernwartungssoftware
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- Dell erweitert seine Cyberresilienz
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- Ransomware-Angriffe zielen zunehmend auf Datendiebstahl ab
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- Anzeichen für eine Zero-Day-Schwachstelle bei Zyxel-Geräten
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- Archivierte Apache-Projekte sind eine Gefahr
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- Was ist Confidential Computing?
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- Ist meine Datensicherung auch NIS2-konform?
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- Malware-Schutz für Windows in Intune steuern
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- Wird die Vorratsdatenspeicherung eingefroren oder nicht?
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- Angreifer können über Ghostscript Schadcode einschleusen
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- Verbraucherbetrug im elektronischen Handel
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- CISA warnt vor aktiver Ausnutzung von Sicherheitslücken bei GitLab
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- Täglich mehrere kritische Cybervorfälle in Unternehmen
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Frage:Wir beziehen von einem Lieferanten Ventilatoren mit Spaltpolmotor (U = 230 V, I = 0,2 A, Pab = 23 W), um sie in eigener Produktion zu Abluftventilatoren für den Anbau an Vorwärmöfen zu montieren. Die Ventilatoren enthalten keinerlei thermische oder elektrotechnische Schutzeinrichtungen, wurden jedoch bis vor Kurzem von dem deutschen Hersteller mit einem CE-Zeichen versehen und mit CEE7/7-Stecker ausgeliefert. Trotz der CE-Kennzeichnung wurden die Ventilatoren in der beiliegenden Einbauanleitung als „unvollständige Maschine“ deklariert und für den Betrieb die Absicherung mit 315 mA T vorgeschrieben. Diese Absicherung erfolgte unsererseits über eine Steckdose in den besagten Vorwärmöfen. Nun ist es bei einem anderen Kunden des Herstellers zu einer Fehlanwendung durch einen Benutzer gekommen, bei der der Ventilator über eine normale Wandsteckdose betrieben wurde. Hierbei kam es nach einer Motorblockade zu einer dauerhaften Überhitzung des Motors und auch des Motorgehäuses.
Nach eigenen Laborversuchen (Motorblockade über 30 min) mussten wir nun feststellen, dass sich die […]