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Die Tötung einer 15-jährigen Schülerin durch ihren afghanischen Ex-Freund in Kandel hat die Debatte befeuert, wie alt angeblich minderjährige Flüchtlinge tatsächlich sind. Und wie das festgestellt wird. Seit November 2015 gilt die „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ durch „erfahrene Fachkräfte“ bundesweit als Regelverfahren.Von Gastautor Piet Leidreiter (Bremen)

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