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Frage:
Im Rahmen einer Gesellenprüfung ist mir bei einem Protokoll zur Prüfung elektrischer Anlagen aufgefallen, dass wohl heute auf die Messung der Berührungsspannung (UL) keinen Wert mehr gelegt wird. Ist das so korrekt?
Antwort:
Tatsächlich gibt es mehrere Begründungen, warum die Berührungsspannungsmessung bei der Prüfung von Fehlerstromschutzeinrichtungen nicht mehr im aktuellen ZVEH-Prüfprotokoll dokumentiert werden soll.
In Deutschland gibt es Vorgaben für die Dokumentation bei der Erstprüfung von elektrischen Anlagen in der DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)[1] im Anhang NA. Darin ist im Unterschied zu anderen Ländern kein Muster-Prüfprotokoll enthalten, sondern es sind die inhaltlichen Mindestanforderungen aufgezählt.
Danach sind mindestens „für die Bewertung relevante Messwerte“ zu dokumentieren. Die Berührungsspannung kann – sofern deren Prüfung überhaupt gefordert wird – auch aus anderen Messwerten gebildet werden.
Die Berührungsspannung muss gemäß DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)[1] nur bei der Netzform TT gemessen werden. Bei dem entsprechenden Abschnitt 6.4.3.7.1 a) fehlt für TN-Systeme der Hinweis auf die Einhaltung der Berührungsspannung. […]