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Der TÜV-Verband hat zusätzliche Regelungen im Bereich der Cybersicherheit bei der der gesetzlichen Neuordnung der Sicherheitsprüfungen von technischen Anlagen und Aufzügen gefordert. Mit dieser werden die unterschiedlichen Vorgaben aus 16 Bundesländern abgelöst, was erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand verursacht hat. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vernetzung im Internet of Things muss bei technischen Anlagen die IT-Sicherheit stärker berücksichtigt werden. So sollten unabhängige Prüforganisationen unter anderem prüfen können, ob die Steuerungssoftware einer Anlage einwandfrei funktioniert und die aktuellste Version verwendet wird. Eine ausführliche Kommentierung des Gesetzentwurfes hat der TÜV-Verband im Rahmen der Verbändeanhörung vorgenommen.
Anlagensicherheitsreport: Hohe Mängelquoten bei Aufzügen und Tankstellen sowie Nachholbedarf bei Cybersicherheit
Die aggregierten Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen aller in Deutschland tätigen Third-Party-ZÜS fließen in den Anlagensicherheitsreport (ASR) ein, der einmal pro Jahr vom TÜV-Verband herausgegeben wird. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören neben Aufzügen auch Druckbehälteranlagen wie Gasspeicher und Dampfkessel sowie bestimmte Anlagen in brand- […]

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