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Ein Hartz-IV-Empfänger verliert nach einem Klinikaufenthalt seine Wohnung und mietet sich daraufhin auf einem Campingplatz ein. Vier Monate lebt er dort in einem Zelt. Als er die Kosten dafür einreicht, verweigert das Jobcenter jedoch die Zahlung. Das Landessozialgericht entscheidet jetzt in diesem Fall.

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