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Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Gebrauchtwagen-Käuferin gestärkt. Im verhandelten Fall forderte eine Kundin einen Vorschuss, um einen gerade gekauften defekten Gebrauchtwagen reparieren zu lassen. Der Händler lehnte das ab. Die BGH-Richter sprachen der Frau Schadenersatz zu.

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