PlatinTimes: Aktuelle Beiträge

Dieses Urteil dürfte viele Arbeitnehmer freuen: Laut Bundesarbeitsgericht dürfen Firmen bei Nacht- und Feiertagszuschläge nicht den gesetzlichen Mindestlohn kleinrechnen.

Artikel lesen

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Suchen

PlatinTimes: Weitere Artikel