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Mit der eIDAS Verordnung will die EU den Weg für einen digitalen Binnenmarkt bereiten. Konkret bedeutet das: Die Online-Funktion im neuen Personalausweis gilt jetzt auch im Ausland – und mit Ihrer elektronischen Unterschrift können Sie grenzüberschreitende Geschäfte tätigen. Von FOCUS-Online-Experte Malte Pollmann

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