PlatinTimes: Aktuelle Beiträge
- CISA warnt vor aktiver Ausnutzung von Sicherheitslücken bei GitLab
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Fachkunde und deren Erhalt
- Täglich mehrere kritische Cybervorfälle in Unternehmen
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- Wie viel Kontrolle benötigt KI?
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- Sniffing- und Man-in-the-Middle-Angriffe erkennen und verhindern
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- Automatisierung in der IT-Sicherheit als Lösung für den Fachkräftemangel
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- Cuttlefish-Malware kann Daten direkt von Routern stehlen
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- Kein Update für Fehler 0×80070643 des Updates KB5034441
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- Cyberangriffe bedrohen die digitale Transformation
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- 97 Zero-Day-Schwachstellen wurden 2023 ausgenutzt
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- Arrow stellt neuen Service für Datensicherung in der Cloud vor
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- FeuerTrutz 2024 in Nürnberg
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- Sicherheitsvorfälle in der Cloud steigen um 24 Prozent
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- IT-Sicherheit: Mobiles Arbeiten birgt neue gefährliche Risiken
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- Wie die KI-Implementierung in IT-Teams funktionieren kann
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- Microsoft schließt über 60 Schwachstellen zum Patchday
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- Die Top 10 Fehler bei einem SIEM
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- Deutsche Unternehmen befürworten Verantwortung in der Lieferkette
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- Schwachstellen in verschiedenen Gateways von Aruba gefunden
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- Viele Unternehmen nutzen intern noch immer HTTP, Telnet oder SMBv1
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- Bericht über Sicherheitsverletzung bei Dropbox Sign
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Unterlässt der Inhaber eines Unternehmens eine derartige Pflichtenübertragung oder erfolgt die Pflichtenübertragung nicht in dem erforderlichen Maße, bzw. auf eine Person, die nicht über das erforderliche Fachwissen verfügt, so verbleibt die Haftung maßgeblich bei dem Inhaber des Unternehmens/der Geschäftsführung, die dann die aus der unterbliebenen Pflichtenübertragung resultierenden Schadenfälle als eigenes Organisationsverschulden zu verantworten hat.
Elektrosicherheit bedarf der Fachkunde
Das Arbeitsschutzrecht kennt keinen Paragraphen, der namentlich dem Arbeitgeber abverlangt, dass dieser eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) zu bestellen hat. Das Arbeitsschutzgesetz ist ein allgemein gültiges Gesetz und hat deshalb die Anforderungen des betrieblichen Arbeitsschutzes so weit gefasst darzustellen, dass die Vielzahl der Normadressaten (Arbeitgeber) umfassend angesprochen werden. Die Konkretisierung in den einzelnen Betrieben und Unternehmen hat aber dann unter Wahrung dieser grundsätzlichen Vorgaben zu erfolgen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. […]