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Die Bundesrepublik darf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zufolge einen in Deutschland geborenen verurteilten Straftäter in die Türkei abschieben. Angesichts der Schwere seiner Drogendelikte und seiner mangelnden Integration in Deutschland sei eine Abschiebung des türkischen Staatsbürgers rechtens, argumentierten die Straßburger Richter in dem Urteil vom Donnerstag (Beschwerdenummer 18706/16).

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