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Mit der Reform der Krankenversicherung zum 1. Januar 2004 gab es für Rentner Mehrbelastungen: Sie mussten auf ihre Betriebsrenten nun sowohl Arbeitsnehmer- wie Arbeitgeberanteil an die Krankenversicherung abführen. Dass die Neuregelung rückwirkend auch für vor 2004 geschlossene Verträge galt, sorgt seither für Unmut.

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