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Sollen personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, müssen insbesondere Garantien für die Einhaltung des Datenschutzes nach DSGVO durch den Auftragsverarbeiter geboten werden. Ob dies durch den Auftraggeber und Auftragsverarbeiter wirklich eingehalten wird, wollen die Aufsichtsbehörden nun kontrollieren. Aber die Prüfungen der Aufsicht gehen noch weiter.

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