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Helge Braun kann nach Abschluss eines Prüfverfahrens seinen Doktortitel behalten. Der Kanzleramtschef muss nach Angaben der Universität Gießen jedoch einige Korrekturen vornehmen. Die Universität bemängelt, dass an einigen Stellen seiner Dissertation detaillierte Einzelnachweise fehlen.

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