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Diskussion um "Bares für Rares"-Deal – "Verrat an der Vertragsfreiheit“: Warum der Kreuz-Verkauf nicht rechtswidrig ist
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Dieser Verkauf sorgte für Aufsehen: Vergangene Woche wurde ein diamantenbesetztes Kreuz bei “Bares für Rares” verhökert – für schlappe 42.000 Euro. Die Verkäuferin sagte dem Deal zwar zu, zeigte sich anschließend aber unglücklich über die erhaltene Summe. Sie wird jedoch nicht mehr von ihrem Kaufvertrag zurücktreten können, sagt der Münchner Rechtsanwalt Jan Köster.