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Das Kabinett verabschiedet an diesem Mittwoch das Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des „Schwulenparagrafen“. Aus dem 27-seitigen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt, geht hervor, dass die Urteile pauschal durch Gesetz aufgehoben werden.

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