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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf vorerst weiter vor der Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky warnen. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Klage der deutschen Tochtergesellschaft nicht zur Entscheidung an. Damit hat sich auch der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Eilantrag erledigt. Es sei „nicht unzumutbar, eine Entscheidung in der Hauptsache vor den Verwaltungsgerichten abzuwarten“, hieß es.

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