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Im Fall des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. gibt es eine neue Wendung. Der zuständige tunesische Ermittlungsrichter hat einer Anwältin des Mannes telefonisch mitgeteilt, „dass er kein Ausreiseverbot gegenüber ihrem Mandanten verhängt und keine Bedenken habe, wenn dieser nach Deutschland ausreise“.

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