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Seit Jahren ignoriert der Staat die Fürsorge von Kindern für ihre pflegebedürftigen Mütter und Väter. Während die hilfsbereite Nachbarin Erbschaftssteuer sparen darf, geht der eigene Nachwuchs leer aus. Bis jetzt. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs macht Schluss mit der Ungleichbehandlung. Von Focus-Online-Autorin Berrit GräberVon FOCUS-Online-Autorin Berrit Gräber

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