PlatinTimes: Aktuelle Beiträge
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Arbeitnehmerhaftung – Wann Mitarbeiter für Schäden haften müssen – und wann nicht
- Orientierungshilfe für datenschutzkonformen KI-Einsatz
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- Mit Netbird WireGuard-basierte VPN-Lösung selbst hosten
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- Gefahren durch Cyberangriffe wachsen 2023 weiter an
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- KI, Cyberangriffe und Desinformation
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- April-Update kann bei Windows für Probleme mit Active Directory führen
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- Notfallschrank mit Laptops für Kommunen nach Cyberangriffen
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- Schutz gegen Ransomware via SFTP oder Cloud-Sicherung
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- Veränderungen im Datenschutz bei Microsoft 365
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- „Unheilige Allianz“ zwischen Cyberkriminellen und Geheimdiensten
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- 91 Prozent der Firmen haben Lösegeld für Ransomware bezahlt
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- Millionen Repositories sind mit bösartigen Metadaten kompromittiert
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- Cyberkriminelle greifen LastPass-Nutzer an
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- GPT4All – KI ohne Internet nutzen
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- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
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- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
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- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
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- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
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- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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Arbeitnehmerhaftung – Wann Mitarbeiter für Schäden haften müssen – und wann nicht
Grundsätzlich haftet in Deutschland jeder, der Fehler macht, und muss den Schaden ersetzen. Die Arbeitnehmerhaftung ist allerdings etwas anders gerelegt. Denn das Alles-oder-nichts-Prinzip wäre im Arbeitsalltag nicht fair.Von FOCUS-Online-Expertin Tina Heil