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Ein in der rechten Szene erfolgreicher Internet-Blogger nannte die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli „Quoten-Migrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“. Das Amtsgericht Tiergarten stufte diese Bezeichnungen als freie Meinungsäußerung ein – und nicht als Beleidigung. Während des Prozesses, zu dem etwa 100 Sympathisanten des angeklagten Ex-Polizisten angereist waren, kam es zu tumultartigen Szenen – die Polizei musste eingreifen.Von FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer

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