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Die Klage einer Roma-Frau aus Serbien auf Rentenzahlung für frühere Arbeiter in Nazi-Ghettos ist vom Berliner Sozialgericht abgewiesen worden. Zur Begründung hieß es in dem Musterverfahren, in Serbien und Mazedonien habe es während der NS-Besatzung keine Ghettos für Angehörige der Roma-Volksgruppe gegeben.

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