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Frage:Ich bin als Ausbilder in unserem Unternehmen u. a. auch für die Mechatroniker zuständig und darüber hinaus in einem Prüfungsausschuss der IHK tätig. Im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 1 haben die Prüflinge in einem Schaltschrank und an einem externen Lochraster-Gestell die Durchgängigkeit des Schutzleiters nach DIN VDE 0100-600 nachzuweisen. Ich vertrete die Auffassung, dass dieser Nachweis im Grunde ausschließlich vom PE des Anschlusssteckers/der Anschlussdose zu den Verbindungs-/Anschlussstellen des Schutzleiters mit berührbaren leitfähigen Teilen sowie verbauter Betriebsmittel (Steckdose, Netzteil usw.) erfolgt. Das Abtasten blanker berührbarer leitfähiger Teile führt zu nicht reproduzierbaren Ergebnissen hinsichtlich der Eigenschaften der verwendeten Materialien, der Oberflächenbeschaffenheit (Beschichtung, Korrosion), Anpressdruck der Prüfspitze u. ä. Liege ich da falsch?

Antwort:Das Ziel der Prüfung liegt in dem Nachweis, dass die berührbaren leitfähigen Teile zuverlässig mit dem Schutzleiter und somit mit dem Erdpotential verbunden sind. Die Fehlerquelle, die es auszuschließen gilt, ist dabei nicht unbedingt die Unterbrechung des Leiters selbst, sondern fehlerhafte […]

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