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Das Landgericht Stuttgart hat den Autohersteller Daimler in drei Fällen zu Schadensersatz-Zahlungen wegen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren verurteilt. Die Einrichtungen seien nach Auffassung des Gerichts unzulässig. Nun könnten viele andere Kunden ebenfalls Klage einreichen.

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