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1. Der BrennstoffDie Geschichte fängt beim Kauf des korrekten Brennstoffs an und geht über die ordnungsgemäße Lagerung bis hin zum richtigen Nachlegen. Grundsätzlich gilt: Der Einsatz nicht zulässiger Brennstoffe führt zum einen zu höheren Emissionen und zum anderen kann dadurch die Schornsteinanlage Schaden nehmen.

Zudem ist eine Einzelraumfeuerstätte keine Müllverbrennungsanlage. In den Kaminofen gehören auch beschichtetes Holz sowie Spanplatten nicht. Es ist verboten diese Stoffe zu verbrennen.

Was genau verbrannt werden darf, findet sich in der beiliegenden Bedienungsanleitung. Oder man fragt den zuständigen Schornsteinfeger. Das gilt im Übrigen auch für die passende Scheitholzlänge.
2. Die BeschaffenheitDer Brennstoff muss trocken sein: Beim Einsatz von Scheitholz muss eine max. Restfeuchte von unter 25 % vorliegen. Messen kann man dies mit einem quer zur Holzmaserung eingestochenen Messgerätes. So ist frisch geschlagenes Holz noch sehr feucht. Wird es anschließend nicht getrocknet, kommt es zu einer unvollständigen Verbrennung, bei der unnötigerweise Schadstoffe freigesetzt werden. Zudem ist der Heizwert […]

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