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Häufig wird behauptet, der Datenschutz behindere die Nutzung neuer Technologien. Dabei verlangt die Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich den Stand der Technik bei Schutzmaßnahmen. Entsprechend haben sich Aufsichtsbehörden für den Datenschutz auch bereits mit dem Thema Quantencomputer befasst. Dies zeigt beispielhaft, wie man im Datenschutz neue Technologien bewertet.

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