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In der Diesel-Affäre ist der Autobauer VW zum zweiten Mal vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen. Der Konzern will damit verhindern, dass ein gerichtlich bestellter Sonderprüfer die Geschehnisse innerhalb des Unternehmens näher untersucht. Selbst wenn das Verfassungsgericht die Klage abweisen sollte, hat VW unter Umständen wertvolle Zeit gewonnen.

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