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Vom ersten Spatenstich bis zum Einzug in das neue Heim haben Bauherren viele Hürden zu nehmen. Ist der Tag der Abnahme gekommen, übergibt der Bauunternehmer das fertige Haus und der Bauherr unterschreibt dafür, dass er die erbrachte Leistung annimmt. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Mängel am Bau bestehen, steht der Bauherr in der Pflicht, diese nachzuweisen. Wer vor der Bauabnahme einen Bausachverständigen wie den erfahrenen Hausbau-Gutachter Hans-Arnold Küfner hinzuzieht, kann Pfusch am Bau rechtzeitig erkennen und beheben lassen. Doch nicht nur bei der Bauabnahme macht es Sinne, einen Bausachverständigen in Anspruch zu nehmen. Wir haben in unserem Ideenbuch daher zusammengefasst, wann man einen Bausachverständigen braucht.

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