PlatinTimes: Aktuelle Beiträge
- CISA warnt vor aktiver Ausnutzung von Sicherheitslücken bei GitLab
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Verwaltungsgericht entscheidet – AfD-Chefin Weidel darf nicht in Dachau auftreten
- Täglich mehrere kritische Cybervorfälle in Unternehmen
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- Wie viel Kontrolle benötigt KI?
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Verwaltungsgericht entscheidet – AfD-Chefin Weidel darf nicht in Dachau auftreten
- Sniffing- und Man-in-the-Middle-Angriffe erkennen und verhindern
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Verwaltungsgericht entscheidet – AfD-Chefin Weidel darf nicht in Dachau auftreten
- Automatisierung in der IT-Sicherheit als Lösung für den Fachkräftemangel
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Verwaltungsgericht entscheidet – AfD-Chefin Weidel darf nicht in Dachau auftreten
- Cuttlefish-Malware kann Daten direkt von Routern stehlen
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Verwaltungsgericht entscheidet – AfD-Chefin Weidel darf nicht in Dachau auftreten
- Kein Update für Fehler 0×80070643 des Updates KB5034441
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Verwaltungsgericht entscheidet – AfD-Chefin Weidel darf nicht in Dachau auftreten
- Cyberangriffe bedrohen die digitale Transformation
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- 97 Zero-Day-Schwachstellen wurden 2023 ausgenutzt
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Verwaltungsgericht entscheidet – AfD-Chefin Weidel darf nicht in Dachau auftreten
- Arrow stellt neuen Service für Datensicherung in der Cloud vor
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Verwaltungsgericht entscheidet – AfD-Chefin Weidel darf nicht in Dachau auftreten
- FeuerTrutz 2024 in Nürnberg
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Verwaltungsgericht entscheidet – AfD-Chefin Weidel darf nicht in Dachau auftreten
- Sicherheitsvorfälle in der Cloud steigen um 24 Prozent
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- IT-Sicherheit: Mobiles Arbeiten birgt neue gefährliche Risiken
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- Wie die KI-Implementierung in IT-Teams funktionieren kann
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- Microsoft schließt über 60 Schwachstellen zum Patchday
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- Die Top 10 Fehler bei einem SIEM
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- Deutsche Unternehmen befürworten Verantwortung in der Lieferkette
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- Schwachstellen in verschiedenen Gateways von Aruba gefunden
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- Viele Unternehmen nutzen intern noch immer HTTP, Telnet oder SMBv1
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- Bericht über Sicherheitsverletzung bei Dropbox Sign
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Verwaltungsgericht entscheidet – AfD-Chefin Weidel darf nicht in Dachau auftreten
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel darf am Samstag keinen Wahlkampfauftritt im Münchner Vorort Dachau abhalten. Das entschied das Verwaltungsgericht München am Donnerstag. Als Begründung führte das Gericht eine andere AfD-Veranstaltung in dem Ort vor drei Wochen an – damals war es zu Sachbeschädigungen gekommen.