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Mieter müssen es im Winter bei Schnee hinnehmen, dass ein öffentlicher Gehweg von der zuständigen Gemeinde nicht vollständig bis zur Haustür des Mietshauses geräumt wird. Bleibt dann ein schmaler Streifen mit Schnee oder Eis liegen, müssen ihn die Hausbewohner ihn “mit der gebotenen Vorsicht überqueren”

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