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Ärger mit der Werkstatt droht immer dann, wenn die Rechnung aus Sicht des Kunden nicht wie erwartet oder vereinbart ausfällt. Dabei richtet sich die Vergütung für die durchgeführten Arbeiten doch nach den getroffenen Vereinbarungen. Wenn so eine Vereinbarung fehlt, fällt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine ortsübliche Vergütung an. Klingt ganz einfach – trotzdem kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Von FOCUS-Online-Experte Tobias Klingelhöfer

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