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Im Zivilprozess nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine deutsche Urlauberin in Österreich muss der beklagte Landwirt den Hinterbliebenen Schadenersatz zahlen. Das Landgericht Innsbruck sprach dem Ehemann und dem Sohn des Opfers insgesamt rund 180.000 Euro zu – davon sind 130.000 Euro eine einmalige Schadenersatz-Zahlung.

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